2.1.3. Mit Verfügung vom 8. September 2014 veranlagte die Steuerkommission Q. den Rekurrenten für einen im Jahr 2013 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 200'000.00 bei einer Besitzesdauer von 14 Jahren und einem Steuersatz von 17 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 34'000.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 1'200'000.00 und pauschalierte Anlagekosten von CHF 924'000.00 zugrunde. Für einen Gewinn von CHF 76'000.00 wurde die Grundstückgewinnsteuer zufolge Ersatzbeschaffung aufgeschoben.