Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 1'350'000.00, ein Erwerbspreis von CHF 924'000.00, Aufwendungen von CHF 33'939.00 und ein Grundstückgewinn von CHF 392'061.00 zugrunde. Die Grundstückgewinnsteuer wurde für einen Gewinn von CHF 248'515.00 zufolge Ersatzbeschaffung aufgeschoben. 2. Gegen die Verfügung vom 22. September 2021 (Versand gleichentags) erhob A. mit Schreiben vom 15. Oktober 2021 Einsprache und stellte folgende Anträge: "der Grundstückgewinn sei von CHF 143'546 auf CHF 0 (Null) herabzusetzen.