Die Steuerkommission Q. hat das "Total Aufwand" von (gerundet) CHF 73'916.00 um die "Abschreibungen" von CHF 22'362.00 und die Hypothekarzinsen von (gerundet) CHF 14'072.00 gekürzt (vgl. Erfolgsrech- -4- nung 01.01.2018 – 31.12.2018) und in der Folge Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 37'482.00 zum Abzug zugelassen. Die Hypothekarzinsen von CHF 14'072.00 wurden bei den "Schuldzinsen" berücksichtigt (vgl. Details Steuerveranlagung 2018, Ziff. 6.4 und 11). Es sind demzufolge die "Abschreibungen" von CHF 22'362.00 zusätzlich als Liegenschaftsunterhalt zum Abzug zuzulassen.