Der Untermietvertrag vom 2. Juni 2001 sieht einen Mietzins (inkl. Nebenkosten) von CHF 872.00 pro Monat vor. Für den geschäftlich genutzten Anteil der Untermiete hat der Rekurrent zwischen dem 1. Januar 2019 und 4. September 2021 monatlich nachweislich CHF 400.00 an G. überwiesen (vgl. Kontoauszüge AH.; Kontoinhaber: H.). Folglich wäre die Differenz zwischen dem Gesamtuntermietzins von CHF 872.00 und dem Untermietzins für den geschäftlichen Anteil von CHF 400.00, also CHF 472.00 (CHF 872.00 – CHF 400.00) der Untermietzins für den privat genutzten Wohnanteil.