6.5.2.2. 6.5.2.2.1. Detaillierte Privatkontoauszüge sind generell geeignet, die objektiven, äusseren Lebensumstände des Rekurrenten bzw. seinen Aufenthaltsort aufzuzeigen. In Anbetracht, dass der Rekurrent gemäss eigenen Angaben lediglich nur über dieses Privatkonto verfügt, über welches der private Lebensaufwand bezahlt wird und der grossen Anzahl der Transaktionen, können die Privatkontoauszüge durchaus Indizien enthalten, wo sich der hauptsächliche Aufenthaltsort des Rekurrenten befand. 6.5.2.2.2. Im Folgenden ist zu prüfen, ob anhand der einzelnen Transaktionen der Lebensmittelpunkt des Rekurrenten belegt werden kann.