6.5. 6.5.1. Gestützt auf die Privatkontoauszüge liess der Rekurrent geltend machen, dass aus den einzelnen Transaktionen ein umfassendes Bewegungsprofil erstellt werden könne. Das Bewegungsprofil für das Jahr 2019 zeige auf, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Rekurrenten klarerweise im Kanton XZ befinde. Aus den Transaktionsdetails sei ersichtlich, dass sich der Rekurrent mit den notwendigen Gütern für den täglichen Lebensbedarf (Lebensmittel, Medikamente, Tierbedarf, Einrichtungsgegenstände, etc.) fast ausschliesslich im Raum Q. eindecke. Dasselbe Bewegungsprofil zeige sich ebenfalls für die Folgejahre (2020 und 2021).