6.4.2.2. Aktenkundig ist lediglich eine Stromabrechnung für das Einfamilienhaus in R. Dieser ist zu entnehmen, dass 2019 ein Stromverbrauch von insgesamt 10'591 kWh vorlag. In Anbetracht, dass der Rekurrent geltend macht, er halte sich nur vereinzelt in R. auf, wäre dieser Stromverbrauch grösstenteils seiner langjährigen und dort wohnenden Freundin zuzuschreiben. Gemäss dem vom Bundesamt für Energie publiziertem Faktenblatt vom August 2021 "Stromverbrauch eines typischen Haushalts" beträgt der Stromverbrauch eines Einpersonenhaushaltes (Einfamilienhaus, ohne Elektroheizung und ohne elektrische Wassererwärmung) in der Schweiz ca. 2'300 kWh. Ein Stromverbrauch von 10'591 kWh spricht daher