6.3.4. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die stärkste persönliche Beziehung des Rekurrenten zu seiner langjährigen Lebenspartnerin besteht. Der Familienort des Rekurrenten befindet sich in R. Die geltend gemachten persönlichen Anknüpfungen zur Region Q. (Hausarzt, Zahnarzt, Optiker und Autoreparaturwerkstätte) können nicht als "alltäglich relevante Kontakte" gelten. Eine regelmässige Teilnahme am Vereinsleben des Sportclubs L. oder an anderen Vereinen ist nicht erkennbar. Lieferanten stehen im Zusammenhang mit der geschäftlichen Selbstständigkeit des Rekurrenten. - 13 -