6.3.3.3.2. Den eingereichten Unterlagen sind weiter Rechnungen für die Mitgliederbeiträge 2019 und 2020 im Sportclub L. (Selbstverteidigungsschule) zu entnehmen. Für Unterrichtsstunden fallen gemäss Homepage des Sportclubs zusätzliche Kosten an (vgl. https://www.[...]). Der Rekurrent kann mit den eingereichten Rechnungen lediglich belegen, dass er in den Jahren 2019 und 2020 Vereinsmitglied dieses Sportclubs war. Eine regelmässige Teilnahme am Vereinsleben, z.B. in Form einer Absolvierung von Unterrichtsstunden, kann er hingegen nicht belegen. Weitere Mitgliedschaften sind weder in T. noch in R. ausgewiesen.