Folglich war der Rekurrent im Jahr 2019 lediglich zwei Mal, am 8. Mai 2019 und 11. Oktober 2019, bei seinem Hausarzt persönlich für eine Behandlung vor Ort. Die Zahnarztbesuche beschränkten sich gemäss den eingereichten Rechnungen in den Jahren 2019 und 2020 ebenfalls auf zwei Konsultationen vor Ort (2019: 15. Januar 2019 und 25. Juli 2019; 2020: 12. Februar 2020 und 14. August 2020). Am 25. Mai 2019 wurden am Auto des Rekurrenten Service-Arbeiten durchgeführt. Auf der Rechnung des Augenoptikers (J.) vom 9. Juli 2019 ist das Beratungsdatum nicht ersichtlich. - 12 -