Generell ist der Rekurrent als selbstständiger Filmemacher berufsbedingt sehr viel unterwegs (vgl. dazu die Ausführungen in der Einsprache). Im März 2019 unterzog sich der Rekurrent gemäss eigenen Angaben einer Herzoperation und begab sich nach der Operation bis Mitte April 2019 in eine Reha in W. Gemäss Aktenlage ist eine eindeutige Beurteilung einer regelmässigen bzw. unregelmässigen Rückkehr des Rekurrenten an seinen Familienort in R. nur eingeschränkt möglich. Hingegen ist mit der beruflichen Tätigkeit, - 11 -