In Anbetracht des Umstandes, dass das Einfamilienhaus in R. gemeinsam gemietet wurde, ist davon auszugehen, dass es sich bei den CHF 900.00 (monatlicher Bruttomietzins: CHF 1'980.00) um den Mietanteil des Rekurrenten handelt. Bei den monatlichen Zahlungen der Lebenspartnerin an den Rekurrenten ist davon auszugehen, dass es sich um ihren Anteil an den gemeinsamen Lebenshaltungskosten handelt (vgl. dazu Erw. 6.5.2.2.3.). R. ist aufgrund des gelebten Konkubinats als Familienort zu qualifizieren. Der Lebensmittelpunkt des Rekurrenten befindet sich folglich klar in R.