5. 5.1. Der Rekurrent lässt ausführen, dass er in der Gemeinde T. seit dem 2. Juni 2001 ohne Unterbruch in Untermiete wohne. Die Räumlichkeiten nutze er sowohl für private Wohnzwecke wie auch für Geschäftszwecke. Sämtliche alltäglichen relevanten Kontakte fänden in der Umgebung von T. statt. Namentlich seien sein Hausarzt, Dr. D., sein Zahnarzt, Dr. E., sein Optiker und weitere Spezialärzte in Q. Sein Sportclub (L.-Schule) befinde sich in V. Die Werkstätte für Reparaturen an seinem Auto sei in B. ansässig. Fast sein gesamtes soziales Leben spiele sich im Raum Q. ab. Auch die meisten Lieferanten befänden sich in oder um Q.