8.2. 8.2.1. Der Rekurrent beanstandete im bisherigen Verfahren den von der Vorinstanz gestützt auf die Verkehrswertschätzung des KStA GS vom 3. Mai 2021 eingesetzten Verkehrswert der Parzelle ccc von CHF 504'000.00 pauschal als zu hoch. Im Einspracheverfahren machte sein Vertreter einen Verkehrswert von CHF 3'540.00 für 354 m2 geltend. Zur Begründung wurde ausgeführt, "gemäss aktueller Rechtsprechung [sei der Verkehrswert BGBB] mit Fr. 10.00 / m2 zu berücksichtigen." - 19 -