7.3. Die Überführung vom Geschäfts- in das Privatvermögen wurde daher zu Recht vorgenommen. Nachfolgend ist demensprechend auf den im Jahr 2018 massgeblichen Liquidationsgewinn einzugehen. 8. 8.1. Der LE KStA hat für die Ermittlung des steuerbaren Liquidationsgewinnes zu Recht zwischen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken (Parzelle aaa) einerseits und nicht land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken (Parzelle ccc) anderseits unterschieden.