7.2. Mit dem Verkauf der Parzelle aaa im Halte von 406.25 a wurde der Hauptteil des eigenen Bodens veräussert. Der Rekurrent brachte damit zum Ausdruck, dass der Betrieb in diesem Zeitpunkt aufgegeben wurde mit der Folge der Überführung desselben vom Geschäftsvermögen in das Privatvermögen. Es bestand damit kein landwirtschaftliches Gewerbe mehr. Insofern wurde auch die Liegenschaft Parzelle ccc, obwohl weiterhin zum Geschäftsvermögen gehörig, nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Es handelte sich damit im massgeblichen Überführungszeitpunkt nicht mehr um ein landwirtschaftliches Grundstück.