- Im Verfahren betreffend Grundstückschätzung verlangte der Rekurrent mit Schreiben vom 16. März 2005 einspracheweise die Fortführung der landwirtschaftlichen Schätzung. Er führte aus, er habe den Hof zum Ertragswert übernommen. "Dem entsprechend bin ich noch dem alten Steuergesetz unterstellt das besagt: Wenn ein Hof über 3ha hat (bei mir sind es 9ha mit Pachtland, gilt als Landwirtsch.Betrieb)." In der Folge wurde die landwirtschaftliche Schätzung fortgeführt (Schreiben des LE KStA vom 5. September 2005; Schreiben des Gemeindesteueramtes Q._____ vom 8. September 2005).