5.7. In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob die Liegenschaft Parzelle ccc trotz der vom Rekurrenten angeführten Liquidation im Jahr 1983 seinem Geschäftsvermögen zuzurechnen ist. Ist das der Fall, ist in einem zweiten Schritt die Frage zu klären, ob es sich um ein landwirtschaftliches Grundstück im Sinne des BGBB handelte. 6. 6.1. Der Rekurrent führte im Rekurs selbst aus, dass er einen Landwirtschaftsbetrieb im Nebenerwerb geführt hat. Das spricht klar dafür, dass die landwirtschaftlichen Grundstücke (Parzellen aaa und ccc), soweit sie diesem Betrieb noch dienten, bis zur Liquidation zu seinem Geschäftsvermögen gehörten. - 17 -