5.4. Im Urteil vom 24. Mai 2017 (2C_561/2016 = StE 2017 B 41.13 Nr.1) präzisierte das Bundesgericht seine Rechtsprechung dahingehend, dass die formale Unterstellung eines Grundstücks unter das BGBB nicht ein verselbständigtes Kriterium sei, welches losgelöst von den Umständen des Einzelfalles zur Anwendung gebracht werden könne. Es hielt fest: