3.3. Auch mit dem Rekurs verweisen die Rekurrenten auf die im Jahr 1983 erhobene Liquidationsgewinnsteuer. Sinngemäss wird damit ebenso die Reduktion des steuerbaren Einkommens auf CHF 0.00 verlangt. Dementsprechend ist auch auf den Rekurs einzutreten. - 11 - 4. Nachfolgend ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erhebung einer Liquidationsgewinnsteuer erfüllt waren. Ist das der Fall, ist auf die Berechnung des Liquidationsgewinnes einzugehen.