2.4.8. Mit Schreiben vom 25. Juli 2022 nahm der vom Rekurrenten beauftragte Vertreter Stellung und präzisierte den Einspracheantrag. Beantragt wurde neu die Berücksichtigung effektiver Anlagekosten und die Berücksichtigung eines Verkehrswertes für die Parzelle ccc von CHF 10.00/m2. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Rekurrenten hätten in den Jahren 1984 bis 1991 CHF 140'671.70 in die Liegenschaft investiert. "Davon gelten mindestens zwei Drittel, somit rund Fr. 46'890.00 [recte wohl CHF 93'781.00] als Anlagekosten." Der Verkehrswert gemäss dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) betrage nach aktueller Rechtsprechung CHF 10.00/m2.