2.4.6. Der LE KStA erstattete in der Folge den Bericht zur Einsprache vom 10. März 2022. Dabei wurde davon ausgegangen, dass kein Begehren gestellt worden sei. Dessen ungeachtet sei auf die Einsprache einzutreten. Weiter wurde ausgeführt, der Betrieb sei im Geschäftsvermögen gehalten worden. Die Gebäude seien abgeschrieben worden. Dass im Jahr 1983 schon einmal eine Liquidation stattgefunden habe, ändere daran nichts. Mit dem Verkauf der Parzelle aaa sei die Existenzgrundlage aufgegeben worden. Der Betrieb bestehe nur noch aus der Hofparzelle. An der Berechnung des Liquidationsgewinnes wurde festgehalten. Der Bericht wurden den Rekurrenten zur Stellungnahme zugestellt.