2.4.5. Mit Schreiben vom 3. März 2022 erklärte der Rekurrent, er erhebe gegen die Steuerrechnung von CHF 27'352.10 (Dieser Betrag wurde mit Rechnung vom 23. November 2021 betreffend den privilegierten Liquidationsgewinn [Kantons- und Gemeindesteuern 2018] erhoben) Einsprache. "Schon im letzten Brief erklärt, warum das nicht sein kann." -9-