Beim Steuerbetrag aus dem Jahr 1983 dürfte es sich um die Steuern handeln, die bei einer Hofübergabe bzw. -übernahme anfallen können." Der Steuerkommissär führte weiter aus, dass die "Eingabe" ohne die verlangten Angaben "mutmasslich" abgewiesen werden müsse, soweit überhaupt darauf eingetreten werden könne.