2.4.2. Mit Schreiben vom 6. Januar 2022 wurde der Rekurrent um Aktenergänzung und um Auskunft darüber ersucht, ob die privilegierte Liquidationssteuer oder die ordentliche Steuerveranlagung angefochten sei. Weiter wurde der Rekurrent aufgefordert, einen Antrag und eine Begründung einzureichen. Zudem wurde der Rekurrent darauf hingewiesen, "dass bisher nie eine Liquidations(gewinn)steuer veranlagt wurde. Beim Steuerbetrag aus dem Jahr 1983 dürfte es sich um die Steuern handeln, die bei einer Hofübergabe bzw. -übernahme anfallen können."