2.4. 2.4.1. Mit der Einsprache wurde geltend gemacht, die Rechnung sei "total überhöht". Im Jahr 1983 hätten der Rekurrent und sein Bruder D._____ die Liegenschaft für CHF 700'000.00 gekauft. Sie hätten eine Liquidationssteuer von CHF 42'000.00 bezahlen müssen. Danach sei alles für CHF 150'000.00 renoviert worden. In die Scheune sei eine neue Wohnfläche eingebaut worden. "Nach Eigenmietwert Landwirtschaft konnten wir diese Kosten nie abziehen." Aufgrund des Berichtes des LE KStA sei der Eigenmietwert von CHF 8'100.00 auf CHF 17'000.00 erhöht worden. Die Landwirtschaft habe er im Nebenerwerb betrieben. Er sei schon da "Geschäftsführer" gewesen.