2.2.4. Der der Grundstückgewinnsteuer unterliegende Wertzuwachs wurde wie folgt ermittelt: Wertzuwachs auf Parzelle aaa 385'814 Abzüglich Verkaufskosten (Notar) - 1813 Abzüglich Anlagekosten 71'093 Steuerbarer Grundstückgewinn 312'908 2.3. Mit Verfügung vom 23. November 2021 wurde ein nach § 45 Abs. 1 lit. f StG privilegiert steuerbarer Liquidationsgewinn von CHF 342'860.00 veranlagt. -7-