2.2.2. Bei der Veräusserung der Parzelle aaa (Landwirtschaftsland) wurden bei einem Verkaufspreis von CHF 385'814.00, einem "Kaufpreis (oder Anlagekosten gemäss Aufzeichnungen)" von CHF 71'093.00 abzüglich einem "Einkommenssteuerwert (Buchwert)" von CHF 71'093.00 keine wiedereingebrachten Abschreibungen ermittelt. 2.2.3. Bei der "Überführung von nicht land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ins Privatvermögen" (Parzelle ccc) wurden die wiedereingebrachten Abschreibungen bei einem Verkehrswert der Parzelle ccc von CHF 504'000.00 wie folgt berechnet: