"-> Verkauf mehr wie die Hälfte vom Land und somit die Existenzgrundlage -> Fragebogen Kapitalgewinne zustellen für 2018". Am 5. März 2020 wurde zur "Veranlagungsperiode 2018" eine Verhandlung durchgeführt, an der der Rekurrent, der Landwirtschaftsexperte (LE) des KStA und die Leiterin des Gemeindesteueramtes Q._____ teilnahmen. Dabei wurden dem Rekurrenten die "mutmasslichen" Steuer- und AHV-Fol- gen aus der Überführung des Wohnhauses aufgezeigt. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Verkehrswert des Wohnhauses noch geschätzt werden müsse. Erklärt wurde auch, dass Bauland mit der Einkommenssteuer nach § 27 Abs. 2 StG belastet werde (Protokoll der Verhandlung vom 5. März 2020).