2.1.3. Auf dem undatierten Formular Veranlagungskontrolle (Kontroll-Nr.: 2019/10) wurde steueramtlich festgehalten, dass es sich beim verkauften Grundstück um landwirtschaftliches Geschäftsvermögen handle. Weiter ist -5- der Veranlagungskontrolle die folgende handschriftliche Notiz zu entnehmen: