"Ich verkaufe jetzt zum 3.Mal von meinem Land Bei den letzten Verkäufen hatte ich [mit] den Steuern nur Probleme. Damit es keine Probleme mehr gibt sende ich Ihnen die Unterlagen von 1983. Kauf und Liquidation , Steuern Fr. 42000.- Deshalb müssen diese Kaufsumme bei den Gewinnsteuern abgezogen werden. Beim Verkauf vom 03.04.2013 wurden mir die 45000.- nochmals belastet. Nach Schweizer Steuerrecht, muss dieses Geld nun zurückgezahlt werden."