7. Das Gemeindesteueramt Q._____ hat aufforderungsgemäss (E-Mail des Spezialverwaltungsgerichtes von 15. November 2024) weitere Angaben und Unterlagen (E-Mail und Schreiben vom 20. November) eingereicht. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2018. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).