1. Mit Verfügung vom 23. November 2021 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2018 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Liquidationsgewinn (privilegierte Besteuerung; Anfalldatum 31. Dezember 2018) von CHF 342'860.00 veranlagt. Zur Begründung wurde der "Fragebogen Kapitalgewinne Landwirtschaft" zugestellt. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 23. November 2021 erhob A._____ mit Schreiben vom 14. Dezember 2021 Einsprache. Er stellte sinngemäss den Antrag, auf die Besteuerung eines Liquidationsgewinnes sei zu verzichten.