5.2. Der vom Gemeinderat Q._____ den Rekurrenten auferlegten Busse kommt pönaler Charakter zu, der höchstpersönlicher Natur ist und damit nicht dem Werterhalt der Liegenschaft zugerechnet werden kann. Die Anwaltskosten, welche durch die Anfechtung des Strafbefehls entstanden sind, dienten weder der Sicherung des Grundeigentums bzw. dessen Nutzung noch wirkten sie sich unmittelbar auf die einkommensrelevanten (Eigenmietwert, erzielbare Fremdmieten) und/oder vermögensrelevanten (Verringerung des Marktwertes) Eigenschaften der Liegenschaft der Rekurrenten aus.