3. 3.1. Die Rekurrenten haben am S-weg 20 in Q._____ ein Mehrfamilienhaus erstellt. Weil sie bei dieser Liegenschaft auf dem Attikageschoss ohne Baubewilligung D anbringen liessen, wurden sie mittels Strafbefehl des Gemeinderates Q._____ vom 28. Oktober 2019 mit einer Busse von CHF 400.00 bestraft. Gegen diesen Strafbefehl liessen sie durch einen Anwalt am 18. November 2019 Einsprache erheben mit dem Antrag, es sei der Strafbefehl aufzuheben und von einer Bestrafung Abstand zu nehmen. Für die Bemühungen des Anwaltes mussten die Rekurrenten einen Kostenvorschuss von CHF 2'369.40 leisten (vgl. "Kostenvorschuss" vom 18. November 2019 von Dr. C._____, T._____). Die Rekurrenten beantra-