"1. Es ist festzustellen, dass der Rekurs fristgerecht und formal korrekt ist. 2. Der Abzug von CHF 2'369.00 für Anwaltskosten (Einsprachepunkt Liegenschaftsunterhalt Q._____, S-weg 20 / Parzelle aaa) gegen den unqualifizierten Strafbefehl des Gemeinderates Q._____ ist zuzulassen. Insofern ist der Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ in diesem Punkt aufzuheben. 3. Alles unter Kosten und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Steuerbehörde." -3- Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.