"Bei der Liegenschaft R._____ seien die Kosten für die elektrische Aufrollvorrichtung mit einem Investitionsanteil von CHF 5'000 zu gewähren. Bei der Liegenschaft Q._____ seien die deklarierten Anwaltskosten für die Einsprache gegen den Strafbefehl vollumfänglich zu gewähren." 3. Mit Entscheid vom 21. November 2022 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 21. November 2022 haben A._____ und B._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 16. Dezember 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen die folgenden Anträge: