/aaa zu kaufen. Weiter wurde festgehalten, dass die Projektverfasserin, die Einzelfirma Architekturbüro B._____ und deren Inhaber, der Rekurrent, zuhanden der Parteien und dem Grundbuchamt bescheinigen, dass sie keinerlei weitere Aufgaben und Aufträge (Projektänderungen, Bauführungen und Generalunternehmerverträge) im Zusammenhang mit der Überbauung der Kaufobjekte abgeschlossen haben und auch keine weiteren übernehmen werden.