Wie dies auch in den früheren Jahren der Fall gewesen sei, sei konsequenterweise auch bei der Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses 2018 eine entsprechende zeitliche Abgrenzung gemacht worden. Zur Bestimmung der Höhe der Abgrenzung sei dabei auf den Leistungskatalog des Architekten gemäss SIA-Norm 102 abgestellt worden. Das von der unabhängigen Drittpartei I._____ AG bezahlte Gesamthonorar in der Höhe von CHF 1'200'000.00 habe die Leistungen des Architekturbüros B.