bewilligtes Bauprojekt veräussert worden, welches durch den Rekurrenten im Rahmen seiner Tätigkeit als selbständiger Architekt und auf Rechnung seiner Einzelfirma erstellt worden sei. Im genannten Kaufvertrag seien die beiden Vorgänge voneinander getrennt worden. Der Kaufpreis für das Bauprojekt sei anschliessend in der Buchhaltung der Einzelfirma erfasst worden. Nach Abschluss des Kaufvertrages hätten jedoch noch Arbeiten am Bauprojekt geleistet werden müssen. Diese seien teilweise in Zusammenarbeit mit einem Drittunternehmen erfolgt, welches der Rekurrent dafür habe entschädigen müssen.