5.3.4. Die Privatentnahme für CHF 21'000.00 liegt vorliegend nur geringfügig unter den via AutoScout24 ermittelten Werten. In Anbetracht dessen, dass bei einem Verkaufspreis nebst der damit verbundenen Arbeit auch noch eine gewisse Marge einberechnet wird, ist der verbuchte Wert nicht zu beanstanden. Somit bleibt kein Raum für eine Aufrechnung. Der Rekurs ist in diesem Punkt gutzuheissen. 5.4. Die Aufrechnung von CHF 13'000.00 für die Überführung des BMW 1 ins Privatvermögen inkl. der Neutralisierung des verbuchten Buchverlusts ist folglich zu streichen. Das steuerbare Einkommen der Rekurrenten gemäss Veranlagung sinkt um CHF 13'000.00.