Für die private Nutzung des BMW 1 (als Vorgänger des BMW 2) sei im Geschäftsjahr 2018 ein Privatanteil von CHF 9'224.90 abgerechnet worden. Dies entspreche der pauschalen Ermittlung des Privatanteils von 9,6 % des Kaufpreises (pro Jahr) gemäss Merkblatt N1/2007 (der Eidgenössischen Steuerverwaltung). - 14 - 4.7.2. Die Steuerkommission Q._____ hat die Sofortabschreibung aufgrund der Zuordnung des BMW 2 zum Privatvermögen nicht zum Abzug zugelassen. Stattdessen hat sie im Veranlagungsverfahren geschäftsmässig begründete Kosten für die geschäftliche Verwendung des Privatfahrzeugs von CHF 140.00 (200 km x CHF 0.70) berücksichtigt.