4.6.8. So oder so ist davon auszugehen, dass der BMW 2 gleich wie der BMW 1 nach der Präponderanzmethode vorwiegend, also zu mehr als 50 % geschäftlich genutzt wurde und daher steuerlich als Geschäftsvermögen zu qualifizieren ist. 4.6.9. Zusammenfassend gehörte per Ende 2018 der BMW 2 zum Geschäftsvermögen der Rekurrenten. Die übrigen Fahrzeuge gehörten zu ihrem Privatvermögen. Nachfolgend sind die mit dieser Vermögensqualifikation verbundenen Auswirkungen zu prüfen.