4.6.5. Da die Rekurrentin ihre Praxis zu Hause betrieb und hierfür kaum berufliche Fahrten generierte, und weiter davon auszugehen ist, dass sie für die wenigen geschäftlichen Fahrten wohl hauptsächlich den privaten Mercedes 3 nutzte, spricht dafür, die private Fahrleistung des Rekurrenten mit dem BMW einer eigenständigen Betrachtung zu unterziehen.