Auch dort entfalle somit der Arbeitsweg als private Fahrt. Da bereits unter den Annahmen der Steuerkommission keine überwiegende Privatnutzung resultiere, sei der BMW 2 somit als Geschäftsvermögen zu qualifizieren und die Abschreibung steuerlich zum Abzug zuzulassen. 4.5. 4.5.1. Als Geschäftsvermögen gelten alle Vermögenswerte, die ganz oder vorwiegend ("Präponderanzmethode") der selbständigen Erwerbstätigkeit dienen (§ 27 Abs. 2 Satz 3 StG). Wirtschaftsgüter können aufgrund ihrer Be- - 11 -