Der Umstand, dass die Rekurrenten den BMW 1 für die Privatreise verwendet hätten, währenddessen parallel ein neues Fahrzeug in der Garage stehe, zeige, dass es den Rekurrenten sehr bewusst gewesen sei, dass es sich beim neuen BMW 2 um ein Geschäftsfahrzeug handle, welches zwar gegen Belastung des entsprechenden Privatanteils für kürzere Fahrten privat verwendet werden könne. Für längere Fahrten sei allerdings ein privates Fahrzeug zu verwenden. Die Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen finde somit nicht nur buchmässig statt, sondern werde im Alltag tatsächlich aktiv gelebt.