Gemäss Einspracheentscheid verfälsche die Spanienreise der Rekurrenten mit dem aus dem Geschäftsvermögen entnommenen BMW 1 im Jahr 2019 das Bild. Dazu sei festzuhalten, dass das Gegenteil zutreffe und sich das Bild durch diesen Umstand vervollständige. Der Umstand, dass die Rekurrenten den BMW 1 für die Privatreise verwendet hätten, währenddessen parallel ein neues Fahrzeug in der Garage stehe, zeige, dass es den Rekurrenten sehr bewusst gewesen sei, dass es sich beim neuen BMW 2 um ein Geschäftsfahrzeug handle, welches zwar gegen Belastung des entsprechenden Privatanteils für kürzere Fahrten privat verwendet werden könne.