Eine überwiegende private Nutzung liege somit selbst unter den Annahmen der Steuerkommission nicht vor. In der Berechnung fehle gänzlich das ursprüngliche Geschäftsfahrzeug, welches vom Rekurrenten aus der Einzelfirma entnommen worden sei und mit welchem allein innerhalb von weniger als sechs Monaten rund 11'350 Kilometer privat zurückgelegt worden seien. Zumindest müsste ein Teil dieser Kilometer anteilsmässig für das Jahr 2018 noch berücksichtigt werden. Gemäss Einspracheentscheid verfälsche die Spanienreise der Rekurrenten mit dem aus dem Geschäftsvermögen entnommenen BMW 1 im Jahr 2019 das Bild.