mit dem BMW 2 zurückgelegten rund 11'700 Kilometern, abzüglich der privat gefahrenen rund 5'600 Kilometern, ergäben sich rund 6'100 Kilometer, welche geschäftlich gefahren worden seien. Berücksichtige man alle Umstände des vorliegenden Sachverhaltes und ziehe die privaten Fahrzeuge konsequent in die Berechnung mit ein, so resultiere selbst mit den im Einspracheentscheid angenommenen Zahlen eine Privatnutzung von 48 % und eine geschäftliche Nutzung des BMW 2 von 52 %. Eine überwiegende private Nutzung liege somit selbst unter den Annahmen der Steuerkommission nicht vor.