Diese wiederum würden 27 % der Gesamtfahrleistung ausmachen. Selbst wenn eine kleine private Nutzung von 5'000 Kilometern pro Jahr berücksichtigt würde, fehle es am Nachweis der tatsächlich geschäftlich bedingten Fahrten mit den beiden BMW. Die Projekttätigkeit für den Bau in der Nachbargemeinde T._____ dürfte zudem einen hohen Umfang von geschäftlichen Fahrten kaum begründen können. Der BMW 2 sei daher im Steuerjahr 2018 steuerlich als Privatvermögen zu qualifizieren.